Allgemeines zur Ausbildung
Führerschein Kl. B | Führerschein Kl. B Automatik | Begleitetes Fahren mit 17
Sie möchten mit der Führerscheinausbildung loslegen?
Bitte überprüfen Sie zunächst, ob wir momentan einen Theoriekurs anbieten und die aufgelisteten Termine zu den angegebenen Zeiten des Theoriekurses für Sie passen und bewerben Sie sich bei uns.
Der Theorieunterricht gliedert sich in 14 Einheiten á 90 min.
Theorieunterricht
Empfehlenswert ist eine „Verzahnung“ von theoretischem und praktischem Unterricht. Es sollte aber immer bedacht werden, dass die Theorie-Prüfung zuerst – also vor der Prüfungsfahrt – abgelegt werden muss.
Lehrmaterial zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung kann bei uns erworben werden.
Praktische Fahrstunden
Die Fahrausbildung gliedert sich in eine Grundausbildung und die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Wie viele Fahrstunden in der Grundausbildung benötigt werden und in welchem Zeitraum, ist ausgesprochen individuell unterschiedlich und lässt sich pauschal nicht sagen.
Die Sonderfahrten werden im letzten Drittel der Ausbildung gefahren und umfassen:
- 5 x 45 Minuten auf der Landstraße
- 4 x 45 Minuten auf der Autobahn
- 3 x 45 Minuten Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Den Abschluss der praktischen Ausbildung bildet die Prüfungsvorbereitung und die Begleitung zur Fahrprüfung.
Führerschein Klasse B
Die Fahrerlaubnis gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG = zulässiger Gesamtmasse (auch mit Anhänger bis 750kg zG oder schwerer, sofern die Kombination die Gesamtmasse von 3,5 t zG nicht übersteigt).
Mindestalter 18 Jahre oder ab 17 Jahre im Rahmen von „Begleitetes Fahren ab 17“.
Führerschein Klasse B Automatik
Die Fahrerlaubnis gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG mit automatischem Getriebe.
Wurde die Prüffahrt auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, ist die Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge beschränkt. Die Aufhebung des Automatikeintrags ist mit einer erneuten Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe möglich.
Führerschein Klasse B 197
Die Fahrerlaubnis gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG.
Der neue B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins, die ab dem 01. April 2021 in Kraft tritt. Mit dieser Schlüsselzahl wird die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug gefahren, nach Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen auch Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Die Ausbildung findet hauptsächlich auf einem Automatikfahrzeug statt. Nach der Grundausbildung werden mindestens 10 x 45 minütige Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe statt. Abschließend gibt es eine 15 minütige Testfahrt mit der Fahrlehrerin. Eine Bescheinigung von der Fahrschule ist daraufhin vorhanden.
Führerschein Klasse BE und B96
Diese Fahrerlaubnis gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG mit Anhänger über 750kg zG bis 3,5t zG ohne Begrenzung der Kombinationsmasse (Klasse BE) oder mit Anhänger über 750 kg zG mit Begrenzung der Kombinationsmasse auf 4,25t zG (B96).
Diese Ausbildungen bieten wir derzeit leider nicht an.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Das „Begleitete Fahren ab 17“ hatte zunächst als Modellversuch begonnen, hat sich inzwischen bewährt und ist seit 2011 bundesweit eingeführt.
Du darfst Dich bereits mit 16 1/2 Jahren anmelden und eine ganz normale Ausbildung der Klasse B oder B Automatik absolvieren.
Die theoretische Prüfung darf 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor dem 17. Geburtstag stattfinden, die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt aber erst am 17. Geburtstag. In dem Führerscheindokument sind die Begleitpersonen eingetragen. Nun darfst Du bis zum 18. Geburtstag in Begleitung dieser Personen fahren, aber nur in Deutschland. Ab dem 18. Geburtstag erhältst Du dann den ganz normalen Führerschein.
Für Begleitpersonen gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. die alte Klasse 3)
- maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg (kostenlose Auskunft über den Punktestand siehe www.kba.de)
- Begleitpersonen dürfen während der Begleitfahrt keinen Alkohol konsumieren und keinesfalls die 0,5 Promille-Grenze erreichen und nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen.
Die Begleitperson hat die Rolle des Ansprechpartners, soll Unterstützung in schwierigen Situationen geben. Sie darf aber keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen. Schließlich hat die Fahranfängerin eine vollwertige Ausbildung und Fahrprüfung durchlaufen. Eine Schulung der Begleitpersonen ist nicht vorgeschrieben, aber dennoch sehr zu empfehlen.
Wir beraten Euch gerne!